Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltung und Allgemeines
(1) Die nachfolgenden AGB gelten für alle von dem "Mike Roos Impuls Fotografie" Fotografen, Mike Roos (nachfolgend "Mike Roos Impuls Fotografie" genannt) durchgeführten Leistungen, Angebote und Aufträge.
Wurde keine abweichende Vereinbarung getroffen, gelten die AGB auch für alle zukünftigen Aufträge desselben Auftraggebers.
Die AGB dienen der Regelung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich auch nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Die
Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB von Mike Roos Impuls Fotografie gelten
sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet
sein. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, welche schriftlich niedergelegt wurden, so gehen diese den vorliegenden AGB vor. Mit Erteilung eines Auftrags gelten diese
AGB als akzeptiert, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
§ 2 Urheberrecht
(1) Mike Roos Impuls Fotografie steht das Urheberrecht an den Bildern nach Maßgabe des
Urheberrechtsgesetzes zu.
(2) Die von Mike Roos Impuls Fotografie hergestellten Bilder sind grundsätzlich nur für
den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder
Tochterunternehmen, zu übertragen.
(3) Überträgt Mike Roos Impuls Fotografie Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern
nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder
teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen schriftlichen Vereinbarung.
(4) Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Fotografen-Honorars an den Kunden über.
(5) Der Besteller eines Bildes im Sinne vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Bild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte
übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.
(6) Bei der Verwertung der Bilder ist Mike Roos Impuls Fotografie, sofern nicht
ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, als Urheber (Foto: Mike Roos – www.mr-impuls-fotografie.de) des Bildes zu nennen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt
Mike Roos Impuls Fotografie zum Schadensersatz.
(7) Die digitalen Rohdaten verbleiben bei Mike Roos Impuls Fotografie. Eine Herausgabe
der digitalen Rohdaten an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung. Des Weiteren ist Mike Roos Impuls
Fotografie nicht verpflichtet diese aufzubewahren, wenn das Bildmaterial an den Kunden auf einem elektronischen Datenträger ausgehändigt wurde.
§ 3 Vergütung,
Eigentumsvorbehalt und Bildauffassung
(1) Für die Herstellung der Bilder wird ein Honorar als Paketpreis, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet. Modellhonorare, Reisekosten, Spesen etc.
sind vom Auftraggeber zu tragen.
(2) Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 21 (in
Worten: Einundzwanzig) Tage nach Zugang einer Rechnung begleicht. Mike Roos Impuls Fotografie bleibt vorbehalten, den
Verzug durch Erteilung einer nach der Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
(3) Das Honorar gilt lediglich für die einmalige Nutzung des erstellten Bildmaterials zum vereinbarten Zweck. Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung
bestimmt sein, ist dieses gesondert, schriftlich zu vereinbaren.
(4) Mike Roos Impuls Fotografie ist berechtigt, 50% des vereinbarten Honorars bei
Auftragserteilung per Vorkasse zu fordern.
(5) Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Bilder Eigentum von Mike Roos Impuls Fotografie. Eventuell zugesicherte Abtretungen an Bildrechten, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung bei Mike Roos Impuls Fotografie.
(6) Soweit im Rahmen des übernommenen Auftrages keine ausdrücklichen Vorgaben seitens des Auftraggebers erfolgen, so hat Mike Roos Impuls Fotografie die volle Gestaltungsfreiheit bei der Erstellung und der Bearbeitung der Bilder. Demnach sind Reklamationen
bezüglich der Bildauffassung, sowie der künstlerischen und technischen Gestaltung ausgeschlossen. Liegt kein Layout oder Briefing in schriftlicher Form vor oder ist der Auftraggeber bei den
Aufnahmen nicht anwesend, so gilt die Gestaltung von Mike Roos Impuls Fotografie grundsätzlich als akzeptiert. Wünscht
der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Mike Roos Impuls
Fotografie behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
§ 4 Haftung
(1) Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet Mike Roos Impuls Fotografie für sich und seine Gehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Mike Roos Impuls Fotografie haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die Mike Roos Impuls Fotografie oder seine Gehilfen durch schuldhafte
Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Vorlagen, Aufnahmeobjekten, Speichermedien oder Daten haftet Mike Roos
Impuls Fotografie – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Ersatzpflicht bei einem Verlust von Bildern und digitalen Daten, beschränkt sich
auf die zur Verfügung Stellung von neuem Bildmaterial. Weitere Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.
(2) Sämtliche Fotografien werden digital angefertigt und auf digitalen Speichermedien (zwischen-) gespeichert. Für Schäden, die aus dem Verlust oder der
Fehlfunktion dieser Speichermedien resultieren, haftet Mike Roos Impuls Fotografie nur bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit.
(3) Mike Roos Impuls Fotografie haftet für die Lichtbeständigkeit und die
Dauerhaftigkeit der Bilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
(4) Der Versand der von Mike Roos Impuls Fotografie angefertigten Bilder und/oder
Datenträger auf dem die Bilder gespeichert sind, erfolgt auf Gefahr des Kunden. Auf Wunsch ist es möglich, die Sendung entsprechend zu versichern. Die hierfür anfallenden Versandkosten trägt der
Kunde.
§ 5 Nebenpflichten
(1) Der Auftraggeber versichert, dass er an allen Mike Roos Impuls Fotografie
übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildern die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung
besitzt. Ebenso versichert er, die erforderlichen Genehmigungen für die Aufnahme von Räumlichkeiten, Gebäuden und Grundstücken zu besitzen. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser
Pflichten beruhen, trägt der Auftraggeber.
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
§ 6 Leistungsstörung und Ausfallhonorar
(1) Überlässt Mike Roos Impuls Fotografie dem Auftraggeber mehrere Bilder zur Auswahl,
hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Bilder innerhalb einer Woche nach Zugang – wenn keine längere Zeit vereinbart wurde – auf eigene Kosten und Gefahr zurücksenden. Für verlorene oder
beschädigte Bilder kann Mike Roos Impuls Fotografie, sofern er den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten
hat, Bezahlung verlangen. Werden die Bilder nicht innerhalb der 7-Tage Frist an Mike Roos Impuls Fotografie
zurückgeschickt, so gilt die Sendung als abgenommen und diese wird komplett in Rechnung gestellt.
(2) Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die Mike Roos
Impuls Fotografie nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar von Mike Roos Impuls
Fotografie, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält Mike Roos
Impuls Fotografie auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann Mike Roos Impuls Fotografie auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
(3) Liefertermine für Bilder und/oder Datenträger auf dem diese gespeichert sind, sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von Mike Roos Impuls Fotografie bestätigt worden sind. Mike Roos Impuls
Fotografie haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(4) Entstehen Mike Roos Impuls Fotografie durch Stornierung oder Verschiebung des
bereits vereinbarten Termins Kosten (z.B. Stornogebühren von Visagisten Honoraren), so sind diese zu ersetzen. Bei einer Stornierung bereits vereinbarter Termine binnen zwei Tagen vor dem Beginn
der Aufnahmen, hat der Auftraggeber 30% des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an Mike Roos Impuls Fotografie zu
zahlen. Bei einer Stornierung oder Verschiebung bereits vereinbarter Termine binnen eines Tages vor dem Beginn der Aufnahmen, hat der Auftraggeber 50% des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar
an Mike Roos Impuls Fotografie zu zahlen. Dies gilt auch, wenn noch keine Anzahlung vom Auftraggeber geleistet
wurde.
(5) Gegen Mike Roos Impuls Fotografie gerichtete Schadensersatzansprüche aus
Unmöglichkeit der Leistung, Verzug, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob
fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens Mike Roos Impuls Fotografie verursacht wurde. Die Organisation,
Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit Sorgfalt. Sollte Mike Roos Impuls Fotografie jedoch auf Grund
besonderer Umstände (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse oder Verkehrsstörungen) nicht zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus
resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es aufgrund höherer Gewalt zu einem kurzfristigen Ausfall von Mike Roos Impuls Fotografie kommen, so bemüht sich Mike Roos Impuls Fotografie (soweit dies
vom Auftraggeber gewünscht ist) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht nicht.
(6) Beanstandungen, gleich welcher Art müssen innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt der Bilder bei Mike Roos Impuls Fotografie eingehen. Ist diese Frist verstrichen, so gilt die Lieferung als verbindlich angenommen.
§ 7 Datenschutz
(1) Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden.
Mike Roos Impuls Fotografie verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich
zu behandeln. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, es ist zur Durchführung des Auftrages erforderlich.
§ 8 Digitale Fotografie
(1) Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Bilder von Mike Roos Impuls
Fotografie auf Datenträgern aller Art, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Mike Roos Impuls
Fotografie.
(2) Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen
wurde.
§ 9 Bildbearbeitung
(1) Die Bearbeitung von Bildern von Mike Roos Impuls Fotografie und ihre
Vervielfältigung und Verbreitung, egal ob analog oder digital, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Mike Roos
Impuls Fotografie. Entsteht durch Fotocomposing, Fotomontage oder sonstige Manipulation ein neues Werk, ist dieses zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des
neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, Bilder von Mike Roos Impuls Fotografie digital so
zu speichern und zu kopieren, dass der Name Mike Roos Impuls Fotografie mit den Bilddaten elektronisch verknüpft
wird.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf
Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und Mike Roos
Impuls Fotografie als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
(4) Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, Mike Roos Impuls
Fotografie mit der elektronischen Bearbeitung fremder Bilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt Mike Roos Impuls Fotografie von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
§ 10 Nutzung und Verbreitung
(1) Die Verbreitung von Bildern von Mike Roos Impuls Fotografie im Internet und in
Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf USB-Stick, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur
aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen Mike Roos Impuls Fotografie und dem Auftraggeber
gestattet.
(2) Die Weitergabe digitalisierter Bilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur
Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Mike Roos Impuls
Fotografie.
(3) Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die Mike Roos Impuls
Fotografie auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Mike Roos
Impuls Fotografie.
(4) Mike Roos Impuls Fotografie ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten
an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
(5) Wünscht der Auftraggeber, dass Mike Roos Impuls Fotografie ihm Datenträger, Dateien
und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
(6) Hat Mike Roos Impuls Fotografie dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur
Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung von Mike Roos Impuls Fotografie verändert
werden.
(7) Der Auftraggeber bzw. die Beteiligten erklären sich mit Auftragserteilung damit einverstanden, dass die entstandenen Fotos zur Eigenwerbung und zu
Veröffentlichungen von Mike Roos Impuls Fotografie (z.B. im Internet, eigene Website oder sozialen Netzwerken) genutzt
werden dürfen. Andere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
(8) Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber. die Art und Weise der Übermittlung kann der
Auftragnehmer bestimmen.
§ 11 Schlussbestimmungen (Salvatorische Klausel)
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(3) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Betriebssitz von Mike Roos Impuls
Fotografie.
(4) Solle eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, oder werden, oder die Bedingungen eine Lücke enthalten, so bleibt die
Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung, gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich
am nächsten kommt, das Gleiche gilt im Fall einer Lücke.
Stand 17.04.2014